BOE GEBÄUDEMANAGEMENT GESELLSCHAFT M.B.H.
FAQ's
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und hilfreiche Informationen.
BOE GEBÄUDEMANAGEMENT GESELLSCHAFT M.B.H.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und hilfreiche Informationen.
Hier finden Sie Hinweise und Informationen rund um Ihre Anliegen, sowie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden. Sollten Sie ein Anliegen haben welches hier noch nicht erläutert wurde, schreiben Sie uns, denn nur wenn Fragen gestellt werden, können wir sie auch beantworten.
Wer unterschreibt den Meldezettel? |
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Der Meldezettel wird vom Vermieter oder der Vermieterin unterschrieben. Spätestens 3 Tage nach Ihrem Einzug in die neue Wohnung (oder das Haus) müssen Sie sich anmelden. | ||
Was muss beim Umzug berücksichtigt werden? |
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Wer erledigt die Ummeldung von Strom und Gas bzw. Fernwärme? |
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Die Zählerstände werden im Zuge der Wohnungsübergabe bzw. Rücknahme in Ihrem Beisein abgelesen und auf einem Protokoll festgehalten. Die Ummeldung wird im Anschluss von der Hausverwaltung bzw. von Ihnen (bei Einzug bzw. freie Energieversorgerwahl) vorgenommen. |
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Wie kann ich einen Schlüssel nachmachen lassen bzw. was ist bei Verlust zu tun? |
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Bei der Hausverwaltung schriftlich ansuchen, die Schlüsselnummer und die Anzahl der Schlüssel bekanntgeben. Die Kosten hierfür müssen vom Mieter übernommen werden. Bei Verlust ist umgehend die Hausverwaltung zu kontaktieren, vor allem wenn es sich um ein zentrales Schlüsselsystem handelt. |
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Was mache ich, bei einem Wasserschaden? |
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Die Hausverwaltung ist umgehend über den Schadensfall in Kenntnis zu setzen. Im Falle eines Leitungswassergebrechens, sollten Sie den Hauptwasserhahn umgehend abdrehen. Als Erstinformation sind immer Örtlichkeit des Schadens und falls möglich Bilder des Schadens für eine schnelle Schadensbehebung hilfreich. |
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Übernimmt die Gebäudeversicherung bei einem Wasserschaden auch Schäden an meinem persönlichen Inventar? |
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Nein, dafür müssen Sie eine eigene Haushaltsversicherung abschließen. |
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Was mache ich, wenn ich plötzlich keinen Strom habe? |
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Ruhe bewahren, sorgen Sie für Licht z.B. Taschenlampe, Handy, etc. Suchen Sie den Sicherungskasten und überprüfen Sie, ob alle Sicherungen eingeschalten sind. Sollte nur der FI-Schalter umgelegt sein, kann dieser wieder eingeschaltet werden (gegebenenfalls können Sie eine Prüfung bzw. Störungsbehebung durch einen konzessionierten Elektriker veranlassen) Sollte die Ursache nicht in Ihrer Wohnung zu finden sein (evtl. Stromausfall auch im Allgemeinbereich bzw. Stiegenhaus) fällt dies in den Zuständigkeitsbereich des Stromnetzversorgungsunternehmens. |
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Darf ich am Gang Gegenstände deponieren? |
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Aus sicherheitsrechtlichen und brandtechnischen Gründen ist es verboten, den Gang als Abstellraum zu benutzen. Gänge/Stiegenhäuser müssen grundsätzlich immer frei von sämtlichen Gegenständen sein. |
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Was sind die BK/Betriebskosten? |
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Die BK/Betriebskosten sind laufende Kosten, die dazu dienen das Objekt zu bewirtschaften. Darunter fallen unter anderem folgende Aufwände: Gebäudereinigung, Winterdienst, Gebäudeversicherung, Müllentsorgung, Stromkosten für die Allgemeinbereiche, Abwasser, öffentliche Abgaben etc. | ||
Ich möchte in der Wohnung eine bauliche Änderung durchführen, darf ich das? |
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Dazu benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters bzw. sollte dieser Punkt ebenfalls in Ihrem Mietvertrag vereinbart sein. Am besten Sie kontaktieren die Hausverwaltung mit Ihrem Anliegen. |
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Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen? |
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Unter Einhaltung der vertraglich festgehaltenen Kündigungsfrist, die Sie aus Ihrem Mietvertrag entnehmen können. |
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Wann erhalte ich meine Kaution zurück? |
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Die Kaution ist in jedem Mietvertrag individuell geregelt. Üblicherweise wird die Kaution auf das von Ihnen bekanntgegebene Konto nach Rücknahme des Objektes ohne Mängel oder offene Mietrückstände, innerhalb einer vereinbarten Frist, zurücküberwiesen. |
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Meine Bankverbindung hat sich geändert, was ist zu tun? |
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Sollten Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat unterzeichnet haben, geben Sie Ihre neue Bankverbindung bitte schriftlich an die Hausverwaltung oder direkt bei der auf Ihrer Mietvorschreibung angegebenen Kontaktperson bekannt. |
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Mein Mietvertrag ist befristet, ich möchte in der Wohnung jedoch weiterhin bleiben, was ist zu tun? |
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Nehmen Sie zeitgerecht mit der Hausverwaltung Kontakt auf, damit diese Ihren Fall prüfen kann. |
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Ich habe Schimmel in meiner Wohnung, was ist zu tun? |
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Was tun bei Diebstahl oder Einbruch? |
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Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit der Polizei auf (Telefonnummer 133) und erstatten Sie Anzeige. Die Hausverwaltung ist über die Beschädigung der Eingangstüre bzw. am Schloss zu informieren und eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
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